"wunschurlaub" bleibt wohl "wunschurlaub" ?!
21.06.2010
Pro:
ein kurzes Auslösen der Neugier
Kontra:
letzlich keine gute pers . Erfahrung
Empfehlenswert:
Nein
 Tamara742
Über sich:
Mitglied seit:21.06.2010
Erfahrungsberichte:1
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Hallo ihr Lieben, Zufällig ist einer dieser Gutscheine auch an mich "Studierende des lieben Rechts" gekommen und wird fairerweise meinerseits nun auch Folgen haben :) Vielleicht geht es noch Anderen so,dass sie sich auf wunschurlaun.com registriert haben und nun nicht mehr rein kommen.
(Folgender Text entspricht allein meiner persönlichen Meinung) Ich habe ebenfalls einen einen der "wertvollen" Gutscheine des Wunschurlaubes (kostenlos) bekommen. Letzte Woche rief mich Spiegel an,fragte nach einer Verlängerung meines Abos dort und bot mir dafür einen Wunschurlaub Gutschein an, mit dem ich ein Hotel meiner Wahl kostenlos! bekäme und -nur den Flug und evtl weitere verpflegungskosten!- zu übernehmen hätte. Daraufhin bekam ich auch Benutzername und Passwort um mich auf der Seite ihr wunschurlaub.com einloggen zu können und tat dies auch. Was ich dort vorfand waren zahlreiche Hotelangebote die ich mir anschauen konnte und nochmal eine detailierte Beschreibung meiner kostenfreien ÜbernachtungsInvestition auf der Startseite. Nach ein paar Hotels ( unter anderem in Dubai und Mexico) die ich mir angeguckt hatte, waren auf einmal keine Funktionen mehr für mich zugänglich. Ich konnte plötzlich keine Hotels mehr anschauen und auch nachdem ich mich ausgeloggt hatte um mich erneut einzuloggen,kam ich nicht mehr rein. Ständig wurde mir mitgeteilt,ich hätte vielleicht falsche zugangsdaten beim einloggen angegeben( waren mit sicherheit nicht andere als zuvor : ) ) oder "mein Gutschein wäre abgelaufen" !!!?? In den agbs stand nichts von einer Gültigkeitsfrist und selbst diese waren für mich ab dem Zeitpunkt auch nicht mehr zugänglich! :)
Jetzt kommt das Interessante. Ich studiere Jura und bin der meinung,dass das Vorgehen dieser Wunschurlauber nicht folgenfrei bleiben muss: Ich finde,die Versprechung einen kostenlosen Hotelaufenthaltes wird ganz klar gegeben. ( Für die jenigen die sogar die 89 Euro gezahlt haben,unmittelbar bevor sie die Einwilligung zum Vertragsabschluss gegeben haben und das Geld überwiesen haben, um (natürlich) die ihnen angebotene Leistung dafür zu erhalten! Schon allein hier taucht,finde ich,ein Riesen Juristischer Fehler auf, da die versprochene Leistung nicht erfüllt wird!
Es steht also meiner meinung nach mindestens! die zurückgabe der evtl. gezahlten 89 euro an. und meiner meinung nach bestenfalls auch die verwirklichung des versprochenen kostenlosen hotelaufenthaltes( und falls einem versprochen wurde,alles an dem hotel wäre kostenlos und dies ist dann letzendlich nicht der fall,hat man anspruch auf genau diese leistung!) Dafür,dass sie ggf. falsch informieren,müssen "wir nicht" büßen!!. denn mit der vertragsabwicklung (und das ist selbst nach den Wunschurlaubern schon die annahme eines solchen gutscheines gewesen),besteht einfach der Anspruch auf die versprochene Leistung . Falls man nicht mehr an der Leistung interessiert ist,hat man üblicherweise Anspruch auf Schadensersatz. So,auf den Geschäftsführer könnten meiner Meinung also erhebliche privatrechtliche Konsequenzen zu kommen, je nach seinem Verhalten evtl sogar auch strafrechtliche! Dass er den Sitz in Spanien hat,muss meiner Meinung,keine Sicherheit bedeuten. Ansprüche aus Verträgen können genauso hier aus Deutschland geltend gemacht werden.Somal "wir" alles Schriftlich haben,wird es da keine Beweismängel geben.
So,dieses Unternehmen zielt meiner meinung ganz klar darauf ab, Bürger einzuschüchtern und glauben zu lassen sie hätten gegen ein auch noch so weit entferntes Unternehmen keine Chance vorzugehen. Ich kann nur Betroffenen raten,zum Anwalt zu gehen ( und dieser muss noch nicht mal gut sein ; ) ) und seine Ansprüche geltend zu machen. Ich tippe auf Erfolg und Kosten muss sowieso derjenige "der sich im Unrecht befindet" übernehmen. Ich finde,die Frage scheint sich hier nicht zu stellen,wer das ist! ; )
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15.11.2012 21:55
Jura Studenten mit erheblicher Rechtschreibschwäche? OK, Soll es ja geben. Da ich mich auch ein wenig auskenne - die juristische Bewertung des Sachverhaltes und die angedachten Konsequenzen wurde vermutlich unmittelbar nach Studienbeginn abgegeben...sollen wir wohl glauben. Ich sehe hier aber einen üblichen Frustbericht. Aufgewertet werden könnte dieser Bericht mit einem Update. Nach 28 Monaten sollte man im Studium der Jura etwas weiter sein und auch bei der Aburteilung des noch immer existenten Anbieters.....