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Erfahrungsbericht

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2 Sterne Arbeiten in Thailand
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Empfehlenswert: Nein

Pro Schön, wenn es klappt

Kontra Klappt nicht so oft

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Glücklich, wer ohne regelmäßige Arbeit sein Leben finanzieren kann. Glücklicher, wer das im Land des Lächelns kann.

Legale unselbstständige Arbeitsmöglichkeiten sind in Thailand nämlich so gut wie nicht vorhanden. Die wenigen vorhandenen Arbeitsplätze wie z.b. als Polier auf einer Großbaustelle oder als Lehrer an einer renommierten Sprachschule werden ausnahmslos über die entsprechenden ausländischen Hauptbüros vergeben.

Durch den weltweiten Rückgang der ausländischen Investitionen, der auch um Thailand keinen Bogen gemacht hat, sind die vorhandenen Arbeitsplätze noch zurückgegangen. Die zwar immer noch praktizierte, aber zunehmend gefährliche Art der direkten Arbeitsaufnahme besonders bei den Sprachlehrern und Co-Reiseführern, die bis vor einem Jahr keine Probleme bereitet hat, ist mittlerweile ein Auslaufmodell.

Die derzeitige Regierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, seit Jahrzehnten vorhandene, aber nie praktizierte Gesetze durchzusetzen und sich ihren illegalen Lebensunterhalt verdienende Ausländer aller Art aus Thailand zu entfernen.

Neben Massenabschiebungen nach Burma, Laos und Kambodscha machen auch westliche Ausländer keinen Unterschied mehr bei der Frage nach legal oder illegal.

Der einzig sichere und gesetzlich zulässige Weg, sich seine Brötchen in Thailand verdienen zu können, führt über das sogenannte Working Permit, also die Arbeitserlaubnis. Sie ist an einige Vorraussetzungen gekoppelt.

Erstens:
Das Non-B Visum bzw. Non-Ex, im Volltext: Non-Immigrant Business bzw. Non-Immigrant Expert Visum ist Vorraussetzung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis. Um in den Genuss dieses Visums zu gelangen, muss sich der Antragsteller entweder als Hauptaktionär einer thailändischen Firma ausweisen können oder einen behördlich abgesegneten Arbeitsvertrag mit einer thailändischen Firma oder einem thailändischen Institut vorweisen. Ferner muss eine Bestätigung vorliegen, aus der hervorgeht, dass die Aufenthalts- und Reisekosten von der Firma bezahlt werden.

Bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen wird das Visum wird auf Antrag für die mehrmalige Einreise innerhalb eines Jahres ausgestellt. Die Kosten in Deutschland betragen 120 Euro. Wenn ihr euch in Thailand befindet, erhaltet ihr das Visum am einfachsten in Penang, Malaysia. Dort lassen sich auch die Wiedereinreisevisa für Langzeiturlauber am besten beschaffen. In der Julia Road befinden sich einige Büros, die den Schreibkram gegen eine Gebühr von ca. 1,25 Euro für euch erledigen.
Ergänzung Juni 07 : Penang stellt nur noch Non-B-Visas aus bei Vorlage von Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers über den Fortbestand des Arbeitsvertrages und einer Bestätigung des Finanzamtes über die gezahlten Steuern.
Mehrfach-Touristen-Visum ist bestenfalls in Kuala Lumpur zu erhalten. Die Behörde empfiehlt die Reise nach Australien.

Zweitens: Antragsteller des Working Permits ist immer der Arbeitgeber. Er muss darlegen können, warum ein Thailänder den Posten nicht ausfüllen kann. Ferner muss nachgewiesen werden, dass der betreffende Ausländer fachlich und persönlich in der Lage ist, der Firma zu dienen, dass heißt: zu mehr steuerlichem Umsatz zu verhelfen.

Als grobe Grundlage wird voraus gesetzt, dass ein Ausländer mindestens 750 Euro plus Zulagen im Monat verdient und der Firma mindestens das doppelte Grundgehalt einbringt. Das mag sich hier in Deutschland lächerlich wenig anhören, gemessen an der Kaufkraft ist es aber in etwa gleichzusetzen mit dem Gehalt von 5.000 Euro vor Steuern in Deutschland.

Dieses Einkommen unterliegt selbstverständlich der Einkommenssteuer, die auch in Thailand vom Arbeitgeber abgeführt werden muss. Ca. 250 Euro/monatlich sind steuerfreies Einkommen, der übersteigende Teil unterliegt der Steuerpflicht, die wie in Deutschland progressiv gestaltet ist.

Drittens: Die Erlaubnis wird nur für den beantragten Job in der beantragenden Firma ausgestellt. Ihr könnt eurer letztes Hemd darauf verwetten, dass das unangemeldet überprüft wird. Die bei den meisten in Thailand arbeitenden Ausländern beantragte Genehmigung für das Kontaktieren ausländischer Gäste in der eigenen Bar oder dem Restaurant berechtigt einzig das Kontaktieren der Gäste. Wird der Betreffende hinter der Theke oder in der Küche erwischt, ist das ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht und wird mittlerweile unbarmherzig geahndet.
Ergänzung Juni 07:
Es wird überprüft, ob pro angestelltem Ausländer mind. 7 Thais regulär (hier würde man sagen : auf Steuerkarte) in der Firma angestellt sind.

Ich kenne einige Ausländer, die geglaubt haben, ihren Freunden einen Drink servieren zu können oder die Musik wechseln zu dürfen. Sie haben teuer für ihren Irrtum bezahlt. Wenn sie klug genug waren, den Ernst der Situation zu erkennen, kamen sie mit einer saftigen Geldstrafe davon. Einer meinte jedoch, dass er mit der sowieso korrupten Polizei nicht verhandeln muss. Das Resultat war eine mehr als dreiwöchige Inhaftierung, eine Geldstrafe, dass ihm die Ohren klingelten und die anschließende Abschiebung.

Muss ich erwähnen, dass sein Restaurant, in das er einige zehntausend Euro gesteckt hat, mittlerweile einen anderen Namen trägt?

Verstöße gegen das geltende Arbeitsrecht werden zur Zeit unnachgiebig verfolgt und hart bestraft.

In bezug auf die Aufnahme einer Lehrtätigkeit bedeutet diese Regelung, dass es in absehbarer Zeit kaum eine Möglichkeit geben wird, in Thailand legal oder zumindest geduldet tätig zu werden. In Bangkok mag es die eine oder andere Eliteschule geben, die bereit und in der Lage ist, die Anforderung der Minimalbesoldung einzuhalten. Im Rest von Thailand ist mir keine Schule bekannt, die dazu überhaupt in der Lage ist.

Um euch einen Vergleich zu der üblichen Bezahlung thailändischer Lehrer zu ermöglichen: frisch von der Uni verdient ein Lehrer ca. 125 Euro, als altgedienter Recke kommt er auf 160 Euro. Ein Prof an der Uni verdient selten mehr als 250 Euro. Bei diesen Gehältern hat es jeder Rektor schwer, seinem Kollegiat zu erklären, warum ein Ausländer, der im Prinzip die gleiche Arbeit macht wie sie, das dreifache wie ein Professor verdienen soll.

Eine Arbeitserlaubnis an ausländische Reiseführer oder Co-Reiseführer wird grundsätzlich nicht mehr erteilt. Thailändische Behörden gehen davon aus, dass alle Urlauber Thailands genug englische Sprachkenntnisse besitzen, um den manchmal recht abenteuerlichen Englischkenntnissen einheimischer Reiseführer folgen zu können.

Viertens: Die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis ist immer abhängig von der Gültigkeit des Non-B Visums, höchstens jedoch ein Jahr. Danach muss es neu beantragt werden. Das Non-B Visum ist jedoch höchstens 90 Tage plus 3 Wochen gültig, danach muss es erneuert werden.

Grundsätzlich berechtigt das Visum bei der Einreise zu einem Aufenthalt von 90 Tagen. Am Tage des Ablaufs kann es bei der örtlichen Einwanderungsbehörde, dem Immigration Office, um einmal 14 Tage und danach noch einmal um eine Woche gegen eine Gebühr von insgesamt ca. 13 Euro verlängert werden. Danach müsst ihr das Land verlassen.

Das geschieht in der Regel so, dass man zum nächstgelegenen Grenzübergang fährt, kurz für einen Kaffee über die Grenze jumpt und wieder nach Thailand einreist. Die ganze Aktion ist in der Regel an einem Tag erledigt und das Spiel geht von vorne los.

Wenn ihr mit einem Mehrfach-Visum einreist, könnt ihr also, von den Stops an der nahen Grenze abgesehen, euch 15 Monate im Land aufhalten, bevor ihr den etwas aufwendigeren Trip nach Malaysia antreten müsst.

Für die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis hat das aber Konsequenzen. Bevor man nämlich an die Grenze fährt, muss die Arbeitserlaubnis von der ausstellenden Arbeitsbehörde ruhend gestellt werden, um sie nach der Rückkehr wieder zu aktivieren. Vergisst man diese Regel, ist die Arbeitserlaubnis ungültig und muss neu beantragt werden.

Die Kosten für das multiple Visum, 365 Tage gültig betragen 75 Euro. Anträge für das Non-B bzw. Non-Ex Visum nimmt die Königlich Thailändische Botschaft in Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin
http://www.thaiembassy.de
sowie alle thailändischen Konsulate entgegen.

Für die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Cecilienallee 6 -10, 40474 Düsseldorf

Für die Länder Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein
An der Alster, 20099 Hamburg

Sephanienstraße 22, 76133 Karlsruhe

Für die Länder Bayern und Sachsen
Prinzenstraße 13, 80639 München

Für das Land Baden-Württemberg
Hubertstraße 4, 70174 Stuttgart

Dieser Bericht wurde geschrieben im Juni 02


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Kommentare

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  • Sunshine111 06.05.2012 11:26
    Bewertete diesen Bericht als
    sehr hilfreich
  • raccoonX 23.04.2012 20:48
    Bewertete diesen Bericht als
    sehr hilfreich
  • JK2983 16.04.2012 19:00
    Bewertete diesen Bericht als
    sehr hilfreich
  • tommynews 09.04.2012 08:55
    Bewertete diesen Bericht als
    besonders hilfreich

    Sehr detaillierte Aufstellung mit vielen Tipps.

  • Pasibaumi 04.04.2012 19:42
    Bewertete diesen Bericht als
    sehr hilfreich
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