Angola (D) Angola (E) People´s Republic of Angola
Allgemeine Informationen:
Größe: 1246700 km2
Kontinent: Afrika
Einwohnerzahl: 8,902 Mio
Einwohnerdichte: 7,1 pro km2
Landessprache: Portugisisch
Hauptstadt: Luanda
Währung: Kwanza Die aktuellen Wechselkurse
Zeit: Winterzeit: Sommerzeit:
Wichtige Anschriften:
Fremdenverkehrsamt: Adresse in Deutschland
Landesvertretung: Botschaft Kaiser-Karl-Ring 20 c, 53111 Bonn (Umzug nach Berlin geplant)Tel. 0228 - 55 57 08 , Fax: 0228 - 69 06 61Bürozeiten: 09. -16.00 hAbteilung für konsularische Angelegenheiten: 09. - 12.00 h
Deutsche Vertretung: Botschaft: Embaixada da República Federal da Alemanha, Caixa Postal 1295, Luanda/República de Angola, Tel. 02/334773/334516, Fax 02/334516
Öffnungszeiten:
Banken: Montag-Freitag: Samstag: Sonntag:
Staatl. Ämter: Montag-Freitag: Samstag: Sonntag:
Benötigte Reisedokumente:
Persönliche: Reisepass, Visum
Kfz: Führerschein, Grüne Versicherungskarte etc.
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Empfohlen oder Pflicht: Gelbfieber: X Tollwut: X
Typhus: X Meningitis: --
Hepatitis A: X J.Enzephalitis: --
Hepatitis B: X Malaria: X
Angola (Republik)
Berichtszeitraum: 1. Januar 1996 - 31. Dezember 1996
Im Berichtsjahr wurde ein gewaltloser politischer Gefangener in Haft genommen und später zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zahlreiche vermeintliche Anhänger der Nationalunion für die vollständige Unabhängigkeit Angolas (União Nacional para a Independência Total de Angola - UNITA) wurden vorübergehend festgenommen, unter ihnen möglicherweise gewaltlose politische Gefangene. In Berichten war von schweren Schlägen und anderen Mißhandlungen durch Angehörige von Polizei und Armee die Rede. Regierungstruppen haben nach vorliegenden Berichten unbewaffnete Zivilisten vorsätzlich getötet. Die UNITA war gleichfalls für schwere Übergriffe wie Folterungen und Hinrichtungen verantwortlich.
Die Umsetzung des im November 1994 in Lusaka zwischen der Regierung von Präsident José Eduardo dos Santos und der UNITA unter Jonas Malheiro Savimbi geschlossenen Friedensabkommens (siehe Jahresberichte 1995 und 1996) blieb weit hinter dem vereinbarten Terminplan zurück. Das Mandat der UN-Verifikationsmission für Angola (UNAVEM III) wurde entsprechend verlängert. Da die UNITA die Kontrolle über weite Teile der ländlichen Gebiete Angolas behielt, blieben die Städte überfüllt mit Vertriebenen, die Angst hatten, in ihre Dörfer zurückzukehren. Nachdem die UNITA das ihr angebotene Amt eines der zwei Vizepräsidenten abgelehnt hatte, stand eine Entscheidung über den im Lusaka-Protokoll für Jonas Savimbi vorgesehenen »Sonderstatus« weiterhin aus. Bis Jahresende war noch keine Regierung der Nationalen Einheit und Versöhnung gebildet worden.
Bis Oktober war auch die Kasernierung und Demobilisierung der 63000 Truppenangehörigen der UNITA noch nicht abgeschlossen. Bei 30 Prozent der Insassen der Sammellager handelte es sich um Zivilpersonen, die man gefangengenommen hatte, um die Zahlen hochzutreiben. Mehr als 13000 Menschen setzten sich überdies aus den Sammellagern wieder ab. Von der UNITA wurde berichtet, sie verberge im Norden Angolas sowie innerhalb ihrer eigenen Polizeikräfte nicht nur beträchtliche Mengen militärischen Geräts, sondern auch Tausende Soldaten. Bis Jahresende waren nur wenige der UNITA-Kämpfer demobilisiert oder in die reguläre Armee und Polizei integriert worden. Bis Dezember hatten sich 4000 der schätzungsweise 5000 Angehörigen der Polizei der UNITA in den Sammellagern eingefunden, während von der angolanischen Regierung die ebenfalls 5000 Mann starke Schnelle Eingreiftruppe in die Kasernen beordert worden war. Im August begann die Entwaffnung der Zivilbevölkerung. Die Polizei zog eine Vielzahl von Waffen ein, darunter auch Minen und Raketenwerfer, die unter Aufsicht der UNAVEM III eingelagert wurden.
Im Mai wurde ein Amnestiegesetz verabschiedet, das den für militärische oder sicherheitsrelevante Delikte Verantwortlichen Straffreiheit gewährte. Die Regierung entließ 379 im Kontext des Konflikts festgenommene Personen aus der Haft, die UNITA setzte 170 Gefangene auf freien Fuß, unter ihnen vier südafrikanische Staatsangehörige (siehe Jahresbericht 1996). Über Schicksal und Verbleib Hunderter Menschen, die nach dem Wiederaufflammen des Krieges Ende 1992 verhaftet worden waren, bestand hingegen weiterhin Ungewißheit (siehe Jahresberichte 1994 bis 1996).
Die im Rahmen von UNAVEM III eingerichtete Menschenrechtseinheit (siehe Jahresbericht 1996) legte im April und Dezember zwei Berichte vor, in denen sie Menschenrechtsverstöße dokumentierte und der zur Umsetzung des Friedensabkommens eingesetzten Gemeinsamen Kommission Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen unterbreitete. In ihrem Bericht vom April beklagte die Menschenrechtseinheit, daß weder die Regierung noch die UNITA den Empfehlungen hinreichend nachgekommen sind.
Infolge der Verzögerungen bei der Umsetzung des Friedensabkommens konnten rund 300000 in den Nachbarstaaten Angolas lebende Flüchtlinge nicht repatriiert werden. Mehrere tausend Flüchtlinge kehrten allerdings auf eigene Faust in ihre Heimat zurück. Schätzungsweise eine Million, wenn nicht sogar noch mehr intern Vertriebene, von denen rund 40000 in Jamba lebten, dem im Südosten des Landes gelegenen ehemaligen Hauptquartier der UNITA, konnten gleichfalls nicht in ihre Häuser zurückkehren.
Trotz des Friedensabkommens gab es für die gewöhnlichen Bürger Angolas kaum Sicherheit. Arbeitslosigkeit, Armut und Korruption führten zu einem starken Anstieg der Gewaltkriminalität, wobei die Täter nicht selten in den Reihen der schlecht bezahlten und disziplinlosen Polizei und Armee zu finden waren. Als im Mai die Lebenshaltungskosten einen neuen Höchststand erreichten, kam es in Luanda zu Spannungen. Die Regierung erließ ein Demonstrationsverbot und entsandte paramilitärische Polizeieinheiten in die angolanische Hauptstadt. Der im Juni neu ernannte Ministerpräsident Fernando França Van Dumem erhielt den Auftrag, Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft zu ergreifen. Es wurden Einfuhrkontrollen verhängt und mehr als 1000 illegale Einwanderer, bei denen es sich meistenteils um Händler aus anderen afrikanischen Staaten handelte, des Landes verwiesen.
In der Enklave Cabinda, die durch einen Streifen zairischen Hoheitsgebiets vom Rest Angolas getrennt ist, dauerten die Kampfhandlungen zwischen Regierungstruppen und Kräften der drei bewaffneten Flügel der separatistischen Front für die Befreiung der Enklave Cabinda (Frente da Libertação do Enclave de Cabinda - FLEC) weiter an. Nach monatelangen Gesprächen mit der Regierung einigten sich die drei Fraktionen schließlich auf eine gemeinsame Plattform für Friedensverhandlungen.
Im Juli traten in Soyo, Provinz Zaire, Beweise für in früheren Jahren verübte Tötungen zutage. Ein Minenräumkommando entdeckte die Überreste von mindestens 60 Menschen, die offenkundig vorsätzlich und willkürlich getötet worden waren. Ortsansässige erklärten, bei den Opfern handele es sich wahrscheinlich um Personen, die entführt worden waren, als die UNITA in den Jahren 1993 und 1994 Soyo besetzt gehalten hatte. Die UNITA leugnete hingegen jegliche Verantwortung für die Tötungen. Bis Ende des Jahres hatten weder forensische noch gerichtliche Untersuchungen stattgefunden, um die Identität der Opfer oder der Täter festzustellen.
Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde während des Berichtsjahres vorübergehend in Haft gehalten und mußte sich vor Gericht verantworten, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatte. Es handelte sich um Pater Konrad Liebscher, einen römisch-katholischen Priester aus Deutschland, der im Mai in Luanda festgenommen wurde, als er Flugblätter mit der Frage verteilte, warum den Menschen in Angola Rechte wie die auf sauberes Wasser und auf freie Meinungsäußerung vorenthalten werden. In den Flugblättern hatte der Priester die Bevölkerung ferner aufgerufen, die Behörden durch friedliche Demonstrationen aufzurütteln. Das Stadtgericht von Luanda verurteilte Konrad Liebscher wegen Abhaltung einer nichtgenehmigten Demonstration zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei Jahresende waren beim Obersten Gerichtshof noch Rechtsmittel von Konrad Liebscher gegen seine Verurteilung sowie ein Widerspruch der Staatsanwaltschaft gegen die auf Bewährung erfolgte Aussetzung der Strafe anhängig.
Zahlreiche Personen, unter ihnen möglicherweise gewaltlose politische Gefangene, wurden unter dem Verdacht, die UNITA zu unterstützen, vorübergehend inhaftiert. Im Mai nahmen die Behörden in der Stadt Uige rund 60 vermeintliche UNITA-Anhänger für kurze Zeit in Gewahrsam. Die Betreffenden waren bereits Ende 1995 sechs Wochen lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert gewesen und damals, weil das Gefängnis überfüllt war, in 15 Containern untergebracht worden, in denen es weder ausreichend Luftzufuhr noch angemessene sanitäre Einrichtungen gegeben hatte.
In Berichten war von schweren Schlägen und anderen Mißhandlungen durch Regierungssoldaten und Polizeibeamte die Rede. Zu derartigen Übergriffen kam es beispielsweise bei Festnahmen oder Razzien, aber auch im Zuge von Straftaten durch die Polizei selbst. So sollen im Juni Angehörige der Schnellen Eingreiftruppe in der Provinz Uige auf dem Markt von Senga Frauen tätlich angegriffen und ausgeraubt haben.
Polizei- und Armeekräfte der Regierung haben während des Berichtszeitraums Menschen unter Umständen getötet, die extralegale Hinrichtungen vermuten lassen. In keinem der nachfolgend geschilderten Fälle sind nach vorliegenden Erkenntnissen die Täter bis Jahresende strafrechtlich belangt worden. Im Juni schoß ein Polizeibeamter auf einer belebten Straße in Luanda einen jungen Straßenhändler nieder. Ebenfalls im Juni prügelte ein Polizeibeamter auf einem Markt in der Stadt Uige eine schwangere Frau zu Tode. Über die Motive für diese Taten bestand Unklarheit. Im Mai wurde in der Stadt Cabinda eine junge Frau unter Umständen getötet, die darauf hindeuten, daß man sie extralegal hingerichtet hat. Die Frau war ums Leben gekommen, als Polizei und Soldaten als Vergeltung für den Mord an einem Polizeibeamten wahllos Schüsse in eine Menschenmenge abgaben. Berichten zufolge sind im Zusammenhang mit dem Vorfall zwar einige Polizisten und Soldaten festgenommen worden, doch hatte sich bis Jahresende keiner von ihnen vor Gericht verantworten müssen. Im Oktober wurde ebenfalls in der Stadt Cabinda der Kameramann António Casimiro nach vorliegenden Meldungen extralegal hingerichtet, als Sicherheitsbeamte in sein Haus eindrangen. Auch in diesem Fall bestand Unklarheit über die Motive, doch hatte der Kameramann, offenbar im Zusammenhang mit seiner Arbeit für das Fernsehen, eigenen Angaben zufolge zuvor Todesdrohungen erhalten.
Die Verantwortlichen für offenkundig politisch motivierte Tötungen im Jahre 1995 hatten sich bis Ende 1996 noch nicht vor Gericht verantworten müssen. Am Silvesterabend 1995 beispielsweise waren bei einem Attentat Domingos Hungo, Gouverneur der Provinz Bengo, erschossen und zwei seiner Leibwächter verwundet worden. Zunächst hatten sowohl die Regierung als auch die UNITA hinter der Tat politische Motive vermutet. Mehrere des Anschlags verdächtigte Personen wurden zwar festgenommen, doch keiner von ihnen vor Gericht gestellt. Der Tod des Journalisten Ricardo Melo vom Januar 1995 (siehe Jahresbericht 1996) und der von Adão da Silva, einstmals hochrangiger Beamter der Regierungspolizei und später Provinzsekretär der UNITA für Luanda, im Juli, waren Gegenstand von Ermittlungen, über deren Ausgang bei Jahresende allerdings keine Informationen vorlagen.
Die UNITA hielt weiterhin Gefangene in ihrem Gewahrsam. Unter den mehreren tausend Menschen, die sich in Jamba aufhielten, befanden sich Hunderte Zivilisten, die von der UNITA gefangengenommen worden waren. Wie schon in den Vorjahren gelang auch 1996 einigen von ihnen die Flucht. 1996 gingen zahlreiche Berichte ein, denen zufolge Personen unter dem Verdacht der Spionage für die Regierung oder als vermeintliche Regierungsanhänger inhaftiert worden waren.
Während des Berichtsjahres waren UNITA-Kräfte zudem für Folterungen verantwortlich. So wurde im Juni in der Provinz Uige ein Mann schwer geschlagen, als er versuchte, einen UNITA-Soldaten daran zu hindern, seine Ehefrau zu vergewaltigen. In Sammellagern, in denen die UNITA für die Aufrechterhaltung der Disziplin verantwortlich war, wurden Soldaten wegen Diebstahls und anderer Delikte öffentlich mit Stockschlägen bestraft. Aus einem Lager in Nduko in der Provinz Zaire gingen Meldungen über Schläge auf die Sexualorgane ein. Zu den berichteten Foltermethoden zählten außerdem Schläge mit einer mehrschnürigen Peitsche, an deren Schnurspitzen Kiesel befestigt sind, sowie schwere Schläge auf die Hände. Costa Afonso Rangel, ein Regierungsangestellter in der Stadtverwaltung von Bocoio in der Provinz Benguela, soll im Januar von UNITA-Soldaten mit einer Eisenstange auf den Kopf geschlagen worden sein, weil er sie des Viehdiebstahls beschuldigt hatte. Über den Fall von João André Lina (siehe Jahresbericht 1996) trafen neue Informationen ein. Aus ihnen ging hervor, daß er nicht, wie zunächst berichtet worden war, unter der Folter ums Leben gekommen war, sondern dauerhafte Schäden davongetragen hatte. João André Lina war der candambala-Folter unterworfen worden, bei der zwei Männer ihm abwechselnd mit Stöcken je 50 schwere Hiebe auf den Rücken versetzt hatten. Er wird für immer verkrüppelt bleiben.
Auch 1996 verurteilte die UNITA unter Berufung auf interne Richtlinien und Militärrecht Personen wegen politischer und gewöhnlicher Delikte zum Tode. Einzelheiten aber waren nur schwer zu recherchieren. Im Februar sollen auf dem Flughafen von Mbanza Congo in der Provinz Zaire zwei UNITA-Soldaten hingerichtet worden sein, die eine Frau getötet hatten, weil sie sie für eine »Hexe« hielten. Im Berichtszeitraum wurden ferner Informationen über Hinrichtungen aus früheren Jahren bekannt. So sollen im September 1994 in dem Dorf Nkama Nsoke, Provinz Zaire, João Lourenço Madalena und José António Cristina hingerichtet worden sein, nachdem man sie für schuldig befunden hatte, mit einem Spähtrupp der Regierung kollaboriert zu haben. In unbestätigten Berichten hieß es des weiteren, im Oktober 1995 seien zwei Personen - kurz bevor auf Initiative von Alioune Blondin Beye, dem Leiter von UNAVEM III, zu ihren Gunsten ein Hinrichtungsaufschub verfügt worden war - exekutiert worden. Acht weitere Gefangene, zu deren Gunsten Alioune Blondin Beye ebenfalls bei der UNITA interveniert hatte, entgingen dagegen ihrer Hinrichtung (siehe Jahresbericht 1996).
Die bewaffneten Fraktionen der FLEC waren ebenfalls für Übergriffe verantwortlich. Im Januar entführten Angehörige der Streitkräfte von Cabinda, einem der Flügel der FLEC, drei Südafrikaner und einen Staatsangehörigen von São Tomé und Príncipe, die in Buco-Zau für einen Goldminenbetreiber gearbeitet hatten. Alle vier kamen im März - Berichten zufolge nach Zahlung eines Lösegeldes - wieder frei.
1996 veröffentlichte amnesty international zwei Berichte. In ihrer Dokumentation Angola: The Lusaka Protocol - what prospect for human rights? vom April ging die Organisation der Frage nach, inwieweit Regierung und UNITA den menschenrechtlichen Bestimmungen des Lusaka-Protokolls Geltung verschafft haben. In ihrem Bericht vom Oktober, der unter dem Titel Angola: From war to... what? No reconciliation without accountability erschien, forderte amnesty international die Schaffung zusätzlicher Mechanismen, um nach dem Abzug von UNAVEM III den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten.
In den Monaten Juni und Juli hielten sich zwei Mitarbeiter von amnesty international in Angola auf und trafen dort mit Vertretern von Regierung, UNAVEM III, nichtstaatlichen Organisationen und anderen Personen zu Gesprächen zusammen. Im August gab amnesty international ein Memorandum mit Stellungnahmen und Empfehlungen zur Arbeit der Menschenrechtseinheit heraus, dessen Veröffentlichung der Leiter von UNAVEM III begrüßte. Die Organisation setzte sich in Appellen bei der Regierung dafür ein, daß die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden, erhielt jedoch keine Antwort.